Menschen leben heute länger – das ist die gute Nachricht. Aber auch die Zahl der pflegebedürftigen Menschen steigt damit stetig. Zwischen 1999 und 2013 ist sie von zwei auf 2,7 Millionen gestiegen. Gleichzeitig mangelt es an Pflegepersonal. Als eine maßgebliche Herausforderung unserer Zeit kommt der Pflegebranche somit eine zentrale Rolle in unserer Gesellschaft, Wirtschaft und Politik zu. Die deutschen Pflegestärkungsgesetze suchen eine Antwort darauf.
„Die Pflege stärken“ – mit den deutschen Pflegestärkungsgesetzen
Die Devise der Pflegereform seit 2015 lautet: „Die Pflege stärken“. Dem Jahr 2017 kommt dabei ein besonderer Stellenwert zu: Denn sowohl die zweite wie auch Großteile der dritten Stufe der Plegestärkungsgesetze (PSG) sind mit dem 1. Januar diesen Jahres in Kraft getreten. Schrittweise sollen so die Bedingungen für Pflegebedürftige, Angehörige sowie Menschen, die in der Pflege arbeiten, verbessert werden.
Neuerung 2017:
Neuer Begriff der Pflegebedürftigkeit
Nach dem das PSG I die Leistungen der Pflegeversicherung bereits ausgeweitet und flexibilisiert hatte, ist mit dem PSG II nun ein grundsätzlich neuer Pflegebedürftigkeitsbegriffbegriff definiert worden. Ab 2017 wird dabei die vorhandene Selbstständigkeit eines Antragsstellers auf Pflegeleistungen ausschlaggebend dafür sein, ob er Kassenleistungen erhält oder nicht. Somit erhalten alle Betroffenen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen – unabhängig davon, ob sie körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen mitbringen. Die Betrachtung von rein körperlichen Einschränkungen wurde entsprechend um den Einbezug von beispielsweise dementiellen Erkrankungen ergänzt. Das ist nicht nur für die Betroffenen von Bedeutung, sondern insbesondere auch für die Angehörigen.
Neues Begutachtungsinstrument
Grundlage dafür ist ein neues Begutachtungsinstrument (NBA). Bei diesem prüfen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und anderer beauftragter Organisationen anhand von sechs Kriterien, wie selbstständig ein Hilfs- und Pflegebedürftiger tatsächlich noch ist.
Neue Pflegegrade
Wie pflegebedürftig jemand ist, spiegelt sich dann in den neuen fünf Pflegegraden wider.
Mit derm PSG III wird zudem die Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen vor Ort durch eine Stärkung der Kommunen in den zukünftigen Mittelpunkt gestellt.
Bilanz: Reformgesetze stellen die Weichen neu
Mit den drei Pflegestärkungsgesetzen ist die grundlegende Reform der Pflegeversicherung abgeschlossen. Damit hat der Gesetzgeber sein Vorhaben verwirklicht, die inzwischen mehr als 20 Jahre alte Pflegeversicherung umfassend zu überarbeiten. Es ist die bedeutendste Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Gründung 1995
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen zum Pflegestärkungsgesetzt finden Sie auf der Pflege-Website des Bundesministerium für Gesundheit unter: www.pflegestaerkungsgesetz.de