Damit die Kosten für ein Hausnotrufgerät von der Pflegekasse dem Pflegebedürftigen erstattet werden können, muss diesem nicht nur ein Pflegegrad zugesprochen werden, sondern das zu installierende Gerät muss eine Pflegekassenzulassung haben und im Hilfsmittelverzeichnis hinterlegt sein.
Pflegekassenzulassung für TA72 und TA74
Die TA72 und TA74 sind ab sofort im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes hinterlegt.
Die Pflegekassenzulassung der Teilnehmerstation TA72 ist mit der Positions-Nummer 52.40.01.1092 im Hilfsmittelverzeichnis hinterlegt.
Die Teilnehmerstation TA74 bekommt die Positions-Nummer 52.40.01.1093.
Individuelle Unterstützung mit der TA72 und TA74
Das Hausnotrufgerät TA72 und TA74 wurde für Menschen entwickelt, die ein unabhängiges Leben im eigenen Zuhause führen und dennoch das sichere Gefühl haben möchten, dass Hilfe immer dann verfügbar ist, wenn sie benötigt wird.
Damit Sie Ihren Kunden diese Sicherheit geben können, ist die TA sowohl über IP als auch über das analoge Telefonnetz aufschaltbar. Darüber hinaus entspricht sie den Normen IP32 (Fremdkörper- und Wasserschutz der TA72) und IP67 (Dichtigkeit des Funk-Handsenders).
Informieren Sie sich noch heute über alle Funktionen unserer Hausnotrufprodukte.