Seit dem 28.10.2020 können Ihre Kunden auch unsere neue TA74 IO (bei entsprechendem Anspruch) über die Pflegekasse abrechnen lassen.
Damit die Kosten für ein Hausnotrufgerät von der Pflegekasse dem Pflegebedürftigen erstattet werden können, muss diesem nicht nur ein Pflegegrad zugesprochen werden, sondern das zu installierende Gerät muss eine Pflegekassenzulassung haben und im Hilfsmittelverzeichnis hinterlegt sein.
Die TA74 IO ist ab sofort im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes hinterlegt.
Die Pflegekassenzulassung der Teilnehmerstation sind mit folgenden Positions-Nummern im Hilfsmittelverzeichnis hinterlegt:
T.210.001.594– TA74 IO 52.40.01.1106
Informieren Sie sich über alle Funktionen unserer Hausnotrufgeräte
Falls Sie weitere Informationen zur Pflegekassenzulassung und den Vorteilen für Sie und Ihre Kunden benötigen, sind wir wie gewohnt für Sie da.