Seit dem 17.12.2018 können Ihre Kunden auch unsere neuen TA74 GSM-Geräte (bei entsprechendem Anspruch) über die Pflegekasse abrechnen lassen.
Damit die Kosten für ein Hausnotrufgerät von der Pflegekasse dem Pflegebedürftigen erstattet werden können, muss diesem nicht nur ein Pflegegrad zugesprochen werden, sondern das zu installierende Gerät muss eine Pflegekassenzulassung haben und im Hilfsmittelverzeichnis hinterlegt sein.
Pflegekassenzulassung für TA74 GSM DE und TA74 GSM IO
Die TA74 GSM DE und TA74 GSM IO sind ab sofort im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes hinterlegt.
Die Pflegekassenzulassung der Teilnehmerstationen sind mit folgenden Positions-Nummern im Hilfsmittelverzeichnis hinterlegt:
T.210.001.247 – TA74 GSM DE 52.40.01.1095
T.210.001.273 – TA74 GSM IO 52.40.01.1096
Informieren Sie sich über alle Funktionen unserer Hausnotrufprodukte.
Falls Sie weitere Informationen zur Pflegekassenzulassung und den Vorteilen für Sie und Ihre Kunden benötigen, sind wir wie gewohnt für Sie da.